Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1. Die ARD Programmdirektion stellt dem Nutzer den Online-Zugriff auf die Distributionsplattformen http://presse.daserste.de (Presseservice Das Erste) zur Recherche und zum Abruf von Bild- und Textdateien zur Verfügung.
1.2. Die Nutzung des Presseservice Das Erste erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen. Abweichende Nutzungsbedingungen finden auch dann keine Anwendung, wenn die Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2.1. Die Nutzung des Presseservice Das Erste setzt voraus, dass der Nutzer eine Nutzungsberechtigung beantragt. Die Nutzungsberechtigung wird grundsätzlich gegen entsprechenden Nachweis (Medien-)Journalisten erteilt. Sie endet mit dem Ablauf des zweiten auf die Registrierung nachfolgenden Kalenderjahres. Im Einzelfall kann darüber hinaus eine zweckbezogene Nutzungsberechtigung erteilt werden. Diese gilt nur für den zur Erreichung des Zwecks erforderlichen Zeitraum.
2.2. Die Nutzungsberechtigung wird erteilt durch Zuteilung eines Kennwortes und eines Passwortes. Mit Zuteilung ist der Nutzer zur Nutzung der Datenbank im Rahmen der Nutzungsbedingungen berechtigt. Nach Ablauf der Nutzungsberechtigung erlöschen User-ID und Passwort automatisch. Eine weitere Nutzung setzt eine erneute Beantragung und Registrierung voraus.
2.3. Die Abteilung Presse und Information der Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen behält sich vor, die Erteilung einer Nutzungsberechtigung im Einzelfall ohne nähere Begründung abzulehnen.
2.4. Die Abteilung Presse und Information der Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen ist berechtigt, die Erteilung der Nutzungsberechtigung ohne Begründung, insbesondere aber bei einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen, zu widerrufen.
3.1. Die Nutzung des Presseservice Das Erste und der abgerufenen Bild- und Textdateien durch den Nutzer wird ausschließlich in inhaltlich und zeitlich engem Zusammenhang mit der jeweiligen Produktion insbesondere zur Programmankündigung, Programmbegleitung und zur Berichterstattung über die betreffende Sendung genehmigt. Umfasst sind auch Berichterstattungen über Film- und Fernsehpreisverleihungen sowie sonstige öffentliche Veranstaltungen im Zusammenhang mit der jeweiligen Produktion. Bild- und Textdateien, die im Presseservice Das Erste ohne einen konkreten Sendungsbezug angeboten werden, dürfen ausschließlich im Rahmen einer Berichterstattung über die Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen genutzt werden. Bilddateien, die nicht aus den Datenbanken www.ard-foto.de oder www.br-foto.de stammen, dürfen nicht genutzt werden.
3.2. Die Einräumung des Nutzungsrechts zu dem in Ziff. 3.1. genannten Zweck erfolgt nicht-exklusiv.
3.3. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Veröffentlichung von Bildmaterial nach den Nutzungsbedingungen zu verfahren, die bei der Datenbank www.ard-foto.de oder www.br-foto.de angegeben sind.
3.4. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Veröffentlichung von Dateien der Datenbank www.ardtvaudio.de nach den Nutzungsbedingungen zu verfahren, die bei eben dieser Datenbank angegeben sind.
3.5. Jegliche Weitergabe des Text- und Bildmaterials wie auch die Einräumung von Rechten an Dritte ist dem Nutzer untersagt, und zwar unabhängig davon, ob diese zu kommerziellen oder nicht-kommerziellen Zwecken erfolgen.
3.6. Die unter der Rubrik „Videos“ eingestellten Vorschauen zu den Serien dienen ausschließlich dem Download für elektronische Programmführer (EPGs); Jeder hier angebotene Trailer darf nur in unveränderter Form zum Zweck der Ankündigung des Programms verwendet werden. Die Möglichkeit eines Downloads durch User dieser EPGs ist auszuschließen. Die FSK-Angaben zu einzelnen Trailern sowie die Vorgaben zu den Zeiten, in denen sie eingesetzt werden dürfen, sind bindend. DasErste.de behält sich das Recht vor, anderen Websites ohne Angabe von Gründen die Darstellung der Videos zu untersagen. Die in der Rubrik „Vorführraum“ zur Verfügung gestellten Filme dürfen in keiner Form heruntergeladen oder außerhalb des Presseservice genutzt werden. Screenshots bedürfen der vorherigen Absprache mit der federführenden Redaktion.
3.7. Der Nutzer verpflichtet sich, nicht auf andere Weise als über die von der Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen bereitgestellte Benutzeroberfläche auf den Presseservice Das Erste zuzugreifen oder entsprechende Versuche zu unternehmen. Dies gilt nicht, wenn die Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen ihm dies ausdrücklich im Rahmen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung gestattet hat.
3.8. Das automatische Suchen und Abgreifen von Material aus dem Presseservice Das Erste (gleich ob das gesamte Material oder nach vorher festgelegten Kriterien) mithilfe von Software, die der automatisierten Suche und dem Abruf von Informationen dient und mit deren Hilfe der autorisierte Nutzer nicht mehr selbst im Presseservice Das Erste nach den gewünschten Informationen sucht (Roboter), ist unzulässig. Der Verstoß führt zu einem sofortigen Entzug der Nutzungsberechtigung des Presseservice Das Erste.
3.9. Andere als in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich gestattete Nutzungen sind untersagt. Der Nutzer stellt die Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen die Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen infolge der Nichtbeachtung dieser Nutzungsbedingungen geltend machen.
4.1. Die Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung, Erweiterung oder Aufrechterhaltung des Presseservice Das Erste.
4.2. Eine Haftung der Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen für Schäden des Nutzers, die infolge der Inanspruchnahme des Presseservice Das Erste entstehen, insbesondere infolge von Störungen der Datenbank oder Fehlern bei der Übermittlung, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Downloads erfolgen auf eigene Gefahr. Das Erste kann keine Gewähr für den Erfolg der Downloads sowie die Funktionsfähigkeit heruntergeladener Dateien auf anderen System übernehmen.
5.1. Kenn- und Passwort sind vom Nutzer streng geheim zu halten. Eine Weitergabe des Kenn- oder des Passworts an Dritte ist nicht gestattet. Wird die Nutzung es Presseservice Das Erste Dritten infolge einer schuldhaften Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht durch den Nutzer möglich, ist der Nutzer verpflichtet, der Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Wenn der Nutzer Anlass zu der Vermutung hat, dass Dritte von seinem Passwort Kenntnis erlangt haben könnten, ist der Nutzer verpflichtet, dies der Abteilung Presse und Information der Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen unverzüglich schriftlich mitzuteilen und einen neuen Zugang zu beantragen.
5.2. Die Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen ist berechtigt, die persönlichen Daten des Nutzers sowie Daten über die von ihm abgerufenen Dateien für Zwecke der Vertragsverwaltung, der Kontrolle der Nutzungsberechtigung zum Presseservice Das Erste sowie für statistische Auswertungszwecke zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
6.1. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, werden davon die übrigen Bestimmungen in ihrer rechtlichen Wirksamkeit nicht berührt.
6.2. Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6.3. Gerichtsstand ist München.
Voraussetzung für eine Akkreditierung zu einem bestimmten Foto- und Pressetermin ist die Vorlage eines gültigen Presseausweises und/oder Nachweises einer journalistischen Tätigkeit.
Allerdings können verschiedene Gründe zu einer Einschränkung der Zulassung führen. Hier behält sich die ARD-Programmdirektion vor, eine sachgerechte Auswahlentscheidung anhand von Kriterien wie Priorität, Möglichkeit einer Kontingentierung und Professionalität der Berichterstattung zu treffen:
(1) Viele Regeltermine und manche Locations machen es notwendig, die Anzahl von Berichterstattern in Wort und/ oder Bild zu begrenzen. Ist dies der Fall, erfolgt eine Benachrichtigung durch die ARD-Programmdirektion.
(2) Eine sachgerechte, professionelle Abwicklung eines Termins kann zu Einschränkungen führen, zum Beispiel was die zeitliche Verfügbarkeit von Protagonisten angeht.
(3) Insbesondere bei Presseveranstaltungen im Rahmen von Produktionen (z.B. Livesendung, Aufzeichnung, Settermin) können räumliche und zeitliche Einschränkungen notwendig werden.
(4) Die ARD-Programmdirektion lässt in der Regel zu jedem Pressetermin nur eine Fotografin bzw. einen Fotografen je Medium oder Agentur zu. Ausnahmen sind anzumelden und zu begründen und werden dann geprüft.
(5) Da gerade Fototermine meist unter größtem Zeitdruck stattfinden, legt die ARD-Programmdirektion Wert auf eine professionelle und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Verstöße gegen o.g. Zulassungsregeln oder unprofessionelles Verhalten bei einem Medientermin können zum Verlust der Akkreditierung führen. Die ARD-Programmdirektion behält sich solche Schritte vor.